Ausflüge trotz Corona: Das ist im Bayern erlaubt

Mit dem Frühling wird in den bayrischen Urlaubs- und Ausflugsorten stets die neue Reisesaison eingeleitet. Menschen aus allen Bundesländern pilgern in den Freistaat auf der Suche nach Erholung in der wunderschönen Natur. Am Wochenende zieht es die Einwohner aus den Großstädten des Landes auf das Land.

Frühling Bayern

Der Frühling zeigt seine ganze Schönheit im Alten Botanischer Garten in München (Bildquelle: RitaE – Pixabay.com)

Nicht so während einer Pandemie. Das Leben hat sich in Zeiten von Kontaktbeschränkung, Ausgangssperren und geschlossenen Urlaubsorten massiv verändert. Viele Menschen fragen sich, wie Ausflüge und Reisen möglich sind. Wir geben darauf eine Antwort in diesem Ratgeber.

Internationale und nationale Reisen

Angesicht der weltweiten Ausbreitung der Corona-Krankheit hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung herausgegeben. Reisen in das Ausland sind zu vermeiden. Wer dennoch im Ausland verweilt, muss nach Rückreise und Ankunft in Deutschland für 14 Tage in Quarantäne.

Das gilt nicht für Reisen innerhalb der Bundesrepublik. Jedoch ist es auch hierzulande zu massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens gekommen. So haben manche Bundesländer etwa eine Einreise zu touristischen Zwecken per Verordnung verboten. In den nördlichen Urlaubsregionen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durften selbst Tagestouristen für einen Spaziergang am Meer nicht einreisen. Die bayrische Landesregierung hat Masken für den öffentlichen Raum angeordnet, jedoch keine Einreisebeschränkungen beschlossen.

Erlaubt, aber unerwünscht

Bis zur Eröffnung der Weihnachts- und Christkindlmärkte in Franken vergehen noch einige Monate, doch wie sieht es mit einem Besuch der Sommerrodelbahn Pottenstein oder der Erlebnisholzkugel im Oberpfälzer Seenland aus? Gerade Stadtmenschen mit Kindern nutzen die beliebten Ausflugsziele Bayerns gern, um dem urbanen Leben für einige Zeit zu entkommen.

Radfahren Allgäu Familie

Eine Radtour mit der Familie durchs Allgäu wird immer beliebter. (Bildrechte: ARochau – stock.adobe.com)

Trotz Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen sind Ausflüge in Bayern jederzeit erlaubt. Bürger des Freistaates können zu einem Ausflug in die Berge oder an den nächstgelegenen See aufbrechen. Generell sind alle sportlichen Betätigungen an der frischen Luft gestattet. Sportliche Betätigungen, dazu zählt auch das Spazieren gehen, joggen oder eine Tour mit dem neuen Fahrrad, sind gut für die Gesundheit und daher nicht verboten. Und während in vielen anderen Staaten und sogar in einigen Bundesländern Beschränkungen der Reisefreiheit gelten, dürfen die Menschen in Bayern ihr Ausflugsziel frei wählen. Es muss sich nicht in unmittelbarer Entfernung zum Wohnort befinden.

Bewegen ja, Verweilen nein

Bei einem Ausflug in Bayern haben sich die Menschen dennoch an einige Grundregeln zu halten. Der Aufenthalt unter freiem Himmel ist lediglich allein, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, dem Partner oder zu zweit erlaubt. Jegliche Form von Gruppenbildung ist verboten. Bei Bewegung in der Öffentlichkeit gilt wie überall das Abstandsgebot. Mindestens 1,5 Meter Abstand ist zu jeder Person zu halten, die nicht zu dem genannten Personenkreis gehört.

Das Verweilen im Park oder am See ist nicht gestattet. Auf das Picknick im Wildgarten Furth im Wald müssen die Besucher derzeit verzichten. Das Verbot schließt jegliches Verweilen auf einer öffentlichen Grünfläche ein – Grillen und Sonnenbaden eingeschlossen.

Geschlossene Betriebe

Vor einem Ausflug sollten sich die Menschen über die Situation vor Ort informieren. Viele Ausflugsziele haben geschlossen aufgrund der aktuellen Situation. Sind Einrichtungen geöffnet, gelten meist besondere Sicherheitsbestimmungen.

Wer aktuell in Bayern unterwegs ist, sollte immer einen Mundschutz bei sich tragen. Der Aufenthalt im Grünen ist zeitlich zu reduzieren. Der Kontakt mit Risikogruppen, dazu zählen Vorerkrankte und ältere Personen, ist zu vermeiden.



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