Nutzen statt besitzen: Warum Leasing in Bayern immer beliebter wird

Das Leasing ist ein alternatives Finanzierungsmodell im Individualverkehr. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich gewinnt es immer mehr Zuspruch, denn immer mehr Menschen richten ihre Mobilitätsbedürfnisse an der Maxime »nutzen statt besitzen« aus. Innovative Leasing-Konzepte, wie etwa das des bayrischen Automobilherstellers BMW, scheinen dabei gleichsam einen »Nerv der Zeit« zu treffen, denn sie erweisen sich als äußerst beliebt. In diesem Artikel fragen wir, warum dies so ist und welche Vor- und Nachteile das Leasing objektiv bietet.

BMW Welt in München

Die BMW-Welt in München (© designerpoint – Pixabay.com)

Was man über das Leasing wissen muss

Der moderne Mensch ist bzw. muss flexibel sein. Sei es in Sachen Arbeitsplatz oder sei es in Sachen Familie und Freizeit. Lebenswege und Lebensstile sind heute derart individualisiert, dass Standlösungen, egal in welchem Bereich, für immer weniger Menschen infrage kommen. Man kann insofern mit Fug und Recht behaupten, dass Leasing in einer mehr oder weniger direkten Verbindung zu diesem sozialen Wandel steht: Weil heute alles flexibler wird, muss auch der Individualverkehr – genauer gesagt: die Fahrzeugnutzung und -finanzierung – flexibler werden. Aber was genau hat man sich nun unter »Leasing« vorzustellen? Wie »geht« das überhaupt?

Leasing ist im Kern nichts anderes als eine Art Fahrzeugmiete. Ganz so, wie man auch eine ganz normale Wohnung mieten kann und dafür eine vertraglich festgelegte monatliche Rate zu entrichten hat, kann man heute auch Fahrzeuge jeglicher Art für eine bestimmte Zeit mieten. Der zentrale Vorteil: Man vermeidet hohe Anschaffungskosten und vor allem hohe Wertverluste. Denn manche Fahrzeuge können im ersten Jahr bereits die Hälfte ihres Anschaffungswertes einbüßen!

Die konkreten Leasingkonditionen werden zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber alsdann in einem Leasingvertrag vereinbart. Die monatliche Leasingrate hängt davon ab, welche jährliche Kilometerlaufleistung bzw. welcher Restwert festgelegt wird. Beim Restwertleasing wird bei Vertragsabschluss geschätzt, wie viel das geleaste Fahrzeug zum Ende der Leasinglaufzeit noch wert sein wird bzw. sein darf. Wird dieser Wert unter- oder überschritten, muss der jeweilige Vertragspartner den Differenzbetrag ausgleichen. Da jedoch der Wertverlust eines Fahrzeugs für Laien nur sehr schwer adäquat einzuschätzen ist und immer weniger Leasingnehmer sich darauf einlassen, hat sich das sogenannte Kilometerleasing heute als Standardmodell durchgesetzt. Hierbei wird eine jährliche Kilometerobergrenze festgelegt. Die meisten Leasinggeber räumen dabei eine Kulanz ein. So bietet etwa der bayrische Fahrzeughersteller BMW seinen Leasingkunden eine sogenannte Mehr- und Minderkilometertoleranz von 2.500 Kilometern an. Das heißt, die vertraglich vereinbarte Kilometerlaufleistung darf um eben diesen Wert über- bzw. unterschritten werden, ohne dass sowohl seitens des Leasingnehmers als auch des Leasinggebers eine Nachzahlung fällig wird.

BMW

© ID 2993460 – Pixabay.com

Leasing muss heute flexibel sein

Leasing Angebote müssen heute, wie erwähnt, vor allem eines sein: flexibel. Automobilhersteller setzten in dieser Hinsicht immer mehr auf individuelle Angebote. So werden nicht nur Kaufoptionen angeboten, sondern auch Services wie etwa ein Fuhrparkmanagement oder die Möglichkeit, einen Ersatzwagen zu bekommen, sofern das geleaste Fahrzeug in Reparatur muss.

Auf diese Weise kann man zusammenfassend sagen, dass Leasing genau deshalb immer beliebter wird, weil es Fahrzeugnutzern eine hohes Maß an Flexibilität bietet. Als Leasingnehmer muss man, wie gesagt, einerseits keine hohen Investitionskosten einplanen und hohe Wertverluste befürchten. Andererseits kann man trotzdem regelmäßig die neusten Fahrzeuge nutzen. Reparatur- und Wartungsservices entlasten einen zudem von der Verpflichtung, sich in regelmäßigen Abständen selbst drum kümmern zu müssen und befreien einen auch von den dabei möglicherweise anfallenden Kosten. Schließlich profitieren Gewerbetreibende auch von der Möglichkeit, die Leasingkosten steuerlich geltend machen zu können.



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