Todesfall – Was ist nun zu tun?

Der Verlust eines geliebten Menschen stellt Hinterbliebene vor eine der schwierigsten Situationen im Leben. Neben der emotionalen Belastung müssen in den ersten Stunden und Tagen nach dem Tod wichtige Entscheidungen getroffen und organisatorische Aufgaben bewältigt werden. Diese Ausnahmesituation erfordert trotz der Trauer ein strukturiertes Vorgehen, um alle notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Die folgenden Informationen bieten eine praktische Orientierungshilfe für die erste Zeit nach einem Todesfall und zeigen auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zu ergreifen sind.

Todesfall was tun?

Was sollte man beim Verlust eines geliebten Menschen tun?
(© Syda Productions -Shutterstock.com)

Die ersten 24 Stunden: Sofortmaßnahmen und wichtige Benachrichtigungen

In den ersten Stunden nach dem Ableben eines Menschen müssen grundlegende Schritte eingeleitet werden. Zunächst ist ein Arzt zu verständigen, der den Tod offiziell feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Dieses Dokument bildet die rechtliche Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Bei einem Todesfall zu Hause wird der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das dortige Personal diese Aufgabe.

Nach der ärztlichen Feststellung des Todes sollte zeitnah Kontakt zu einer Bestattung in München oder einem Bestattungsunternehmen am jeweiligen Ort aufgenommen werden. Das Bestattungsinstitut unterstützt bei der Überführung des Verstorbenen und berät zu den nächsten Schritten. Parallel dazu sind enge Familienangehörige und Freunde zu informieren. Diese schwere Aufgabe kann unter nahestehenden Personen aufgeteilt werden, um die Belastung zu verringern.

Wichtige Dokumente sollten bereitgelegt werden: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil sowie gegebenenfalls vorhandene Versicherungspolicen. Falls der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen oder Wünsche zur Beisetzung geäußert hat, sind diese Unterlagen ebenfalls bereitzuhalten. Die Sicherung der Wohnung des Verstorbenen gehört ebenfalls zu den ersten Maßnahmen – Fenster schließen, elektrische Geräte ausschalten und gegebenenfalls Haustiere versorgen.

Behördengänge und rechtliche Pflichten in der ersten Woche

Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Hierfür werden die Todesbescheinigung sowie die persönlichen Dokumente des Verstorbenen benötigt. Das Standesamt stellt in der Regel mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde aus, da diese für verschiedene Zwecke benötigt wird. Die Anzahl der benötigten Exemplare sollte großzügig kalkuliert werden, da Versicherungen, Banken und Behörden häufig Originale verlangen.

Der Arbeitgeber des Verstorbenen ist umgehend zu informieren, falls noch ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Gleiches gilt für die Krankenkasse, die innerhalb einer festgelegten Frist benachrichtigt werden muss. Lebens- und Unfallversicherungen haben oft kurze Meldefristen, weshalb diese prioritär kontaktiert werden sollten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ebenfalls zu informieren, um laufende Zahlungen zu stoppen und gegebenenfalls Witwen- oder Waisenrente zu beantragen.

Parallel zu diesen administrativen Aufgaben läuft die Planung der Trauerfeier. Die Art der Bestattung – Erdbestattung oder Feuerbestattung – muss entschieden werden. Termine mit dem Friedhof oder Krematorium sind zu koordinieren. Die Gestaltung der Traueranzeige und deren Veröffentlichung in lokalen Zeitungen gehört ebenfalls zu den Aufgaben dieser Phase.

Finanzielle Angelegenheiten und Nachlassregelung

Bankkonten des Verstorbenen müssen identifiziert und die jeweiligen Institute informiert werden. Für die Abwicklung wird eine Sterbeurkunde sowie ein Erbschein oder Testament benötigt. Laufende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Strom oder Versicherungen müssen überprüft und gegebenenfalls umgeschrieben oder gekündigt werden. Bei gemeinschaftlichen Konten erfolgt meist eine automatische Umschreibung auf den überlebenden Kontoinhaber.

Das Testament sollte beim Nachlassgericht eingereicht werden, falls es nicht bereits dort hinterlegt war. Die Testamentseröffnung erfolgt durch das Gericht, welches alle Erben informiert. Bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Verteilung des Nachlasses. Aktuelle Studien zur Trauerverarbeitung und deren psychologische Aspekte zeigen, dass eine geordnete Nachlassregelung den Hinterbliebenen hilft, besser mit dem Verlust umzugehen.

Wohnungsauflösung und persönliche Gegenstände

Die Wohnung des Verstorbenen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Mietverträge haben in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, es sei denn, es wurden andere Fristen vertraglich vereinbart. Während dieser Zeit müssen Miete und Nebenkosten weitergezahlt werden. Die Räumung und professionelle Unterstützung bei der Wohnungsauflösung nach dem Trauerfall kann die emotionale Belastung für Angehörige deutlich reduzieren.

Persönliche Gegenstände des Verstorbenen sollten sorgfältig sortiert werden. Wertgegenstände und Erinnerungsstücke werden unter den Erben aufgeteilt oder aufbewahrt. Kleidung und Haushaltsgegenstände können gespendet oder entsorgt werden. Wichtige Unterlagen wie Verträge, Versicherungspolicen oder Garantiescheine müssen aufbewahrt werden, da sie für die Nachlassabwicklung relevant sein können.

Digitaler Nachlass und moderne Herausforderungen

In der digitalen Welt hinterlassen Verstorbene oft umfangreiche Online-Präsenzen. Social-Media-Profile, E-Mail-Konten und Cloud-Speicher müssen verwaltet werden. Viele Plattformen bieten mittlerweile Optionen für Gedenkzustände oder die Löschung von Profilen an. Zugangsdaten sollten, falls bekannt, gesammelt und die jeweiligen Anbieter über den Todesfall informiert werden. Digitale Abonnements und kostenpflichtige Dienste müssen gekündigt werden, um weitere Belastungen zu vermeiden.

Für den Fall eigener unvorhergesehener Situationen, wie beispielsweise wenn Angehörige während der Reise eine Autopanne erleiden, sollten wichtige Dokumente und Vollmachten auch digital hinterlegt werden. Dies erleichtert den Zugang zu wichtigen Informationen in Notfällen.

Fazit

Die Organisation nach einem Todesfall stellt Hinterbliebene vor vielfältige Herausforderungen. Eine strukturierte Herangehensweise hilft dabei, alle notwendigen Schritte zu bewältigen. Von den ersten Sofortmaßnahmen über behördliche Pflichten bis zur Nachlassregelung – jeder Schritt erfordert Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Professionelle Unterstützung durch Bestattungsunternehmen, Notare oder spezialisierte Dienstleister kann die Belastung erheblich reduzieren. Wichtig ist, sich ausreichend Zeit für die Trauerbewältigung zu nehmen und bei Bedarf psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Bewältigung eines Todesfalls ist ein Prozess, der Geduld und Kraft erfordert, aber mit der richtigen Unterstützung gemeistert werden kann.

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