Selbstständigkeit im bayerischen Gastgewerbe: Das müssen Sie wissen

Das Vorhaben der Unternehmensgründung ist schon an und für sich ein wahres Großprojekt. Angehende Gastronomen und Selbständige im Gastgewerbe stehen jedoch vor einem weiteren Berg an Informationen, Voraussetzungen und Gesetzen. So unübersichtlich es auf den ersten Blick erscheint und so kompliziert das Gründen im Gastgewerbe auch wirkt – es birgt dennoch vielversprechende Möglichkeiten. Künftige Gastwirte in Bayern tun in jedem Fall gut daran, sich auf fundierte Informationen zu stützen und den Weg in die Selbständigkeit mit Bedacht zu gehen.

Rechtliche Voraussetzungen für die Eröffnung des eigenen Unternehmens

Heutzutage wird es immer beliebter dem bisherigen Angestelltenverhältnis den Rücken zu kehren und auf eigenen Füßen weiterzugehen. Auch in Bayern gibt es immer mehr Startups, die sich in zahlreichen Branchen behaupten wollen. Wer Teil dieser Bewegung sein will, schwimmt längst nicht mehr gegen den Strom, sondern ist schon von Beginn an von Konkurrenten umringt.

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Schnelligkeit ist bei der Gründung eines Gastronomiebetriebes jedoch nicht gefragt. In der Regel sollten Gründer etwa ein halbes Jahr einplanen, um genügend Zeit für die Vorbereitung und Planung nutzen zu können. Die Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass schon zu Beginn feststeht, wie das eigene Projekt finanziert werden soll.

Grundsätzlich gilt auch für Betriebe in Bayern die Gewerbefreiheit. Wer jedoch glaubt, dass eine Gewerbeanmeldung alleine genügt, liegt falsch. So handelt es sich bei Unternehmen in der Gastronomie um sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, die einigen weiteren Gesetzen und Ordnungen wie

  • der Gewerbeordnung,
  • dem Gaststättengesetz
  • sowie der Verordnung über den Betrieb von Gaststätten

unterliegen. Vor der Eröffnung des eigenen Betriebes müssen angehende Gastronomen zudem eine Konzession beantragen. Sie gestattet es ihnen, in ihrem Unternehmen auch Alkohol auszuschenken und gilt für Betrieb und Betreiber. Die Vergabe der Konzession ist mit Gebühren verbunden, die sich je nach Stadt oder Gemeinde deutlich unterscheiden können. Nebst Konzession und Gewerbeanmeldung müssen sich manche Gastronomen zudem im Handelsregister eintragen lassen. Dies ist abhängig davon, in welcher Form das Unternehmen geführt werden wird.

Das müssen Gründer im Gastgewerbe mitbringen

Eine gute Voraussetzung für den Einstieg in das Gastgewerbe ist eine berufliche Ausbildung. Nicht nur Kenntnisse rund um Kundenservice und Lebensmittelhygiene sind hier von Vorteil, sondern auch wirtschaftliche Grundlagen. Sie erleichtern die Führung des Unternehmens im weiteren Verlauf und helfen bei der Planung von Finanzen, Personal und Zeit. Gerade die fachliche Kompetenz fehlt Gründern im bayerischen Gastgewerbe häufig. Daher empfiehlt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA ein vorheriges Coaching für alle, die sich gut vorbereitet fühlen wollen.

Doch auch bei der Erteilung der Konzession kommt es nebst den räumlichen Voraussetzungen zusätzlich auf die persönliche Eignung des künftigen Gewerbetreibenden an. Der Unternehmer muss in diesem Fall einige Unterlagen vorweisen können, die seine persönliche Zuverlässigkeit bescheinigen. Hierzu gehören

  • das polizeiliche Führungszeugnis,
  • die Teilnahme an der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Darüber hinaus ist auch die fachliche Kompetenz Voraussetzung für die Erteilung der Konzession. Sie wird durch die Teilnahme an der Unterrichtung nach §4 Gaststättengesetz belegt. Eine solche Unterrichtung bietet unter anderem die IHK München an. Genauere Informationen zu Terminen und Preisen finden Interessierte unter ihk-muenchen.de.

Einrichtung der Räumlichkeiten und Anforderungen

Liegen alle notwendigen Unterlagen, Bescheinigungen und Zulassungen bereit, steht der Gründung des eigenen Unternehmens nichts mehr im Wege. Ganz besonders entscheidend für den weiteren Erfolg ist dann vor allem die Einrichtung der vorhandenen Räumlichkeiten. Sowohl der Gastraum als auch die Küche und die Toiletten müssen den Verordnungen des zuständigen Lebensmittel- und Bauamtes entsprechen, weswegen das Einholen genauer Informationen bei der Gewerbeaufsicht empfehlenswert ist. Als erste Richtlinie können die Informationen des Landkreises Lichtenfels in Oberfranken dienen.

Bei der Ausstattung der Küche kommt es neben möglichst ergonomischen Arbeitsverhältnissen auf Hygiene an. Deshalb sollten Unternehmer keine Kompromisse machen und auf hochwertige Möbel und Utensilien speziell für Gastronomiebetriebe setzen. Gastroshops wie beispielsweise  Gastro Germany bietet hier einen umfangreichen Überblick über die mögliche Ausstattung der Gastronomie-Küche.

Die Gestaltung des Gastraumes sollte so ansprechend wie möglich erfolgen. Es lohnt sich, vorab einen Plan zu erstellen, der den Stil der Räumlichkeiten, die gewünschte Anzahl der Sitzplätze und das benötigte Equipment umfasst. Was die farbliche Gestaltung betrifft, berichtet gastronomie-journal.de über psychologische Aspekte bei der Auswahl. Gäste sollten sich dabei nicht nur wohl fühlen und angeregt kommunizieren können, sondern zeitgleich einen positiven Eindruck im Hinblick auf Hygiene und Vertrauenswürdigkeit gewinnen.



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