Zoll erhält mehr Rechte – Durchsuchung jetzt im eigenen Ermessen

Die Bundesregierung hat dem Zoll mit einer gesetzlichen Neuregelung erheblich mehr Kompetenzen zur Durchsuchung gegeben. Mit diesem neuen Gesetz hat der Bundestag am 06.06.2019 dem Zoll das Recht gegeben, künftig Durchsuchungen im eigenen Ermessen durchzuführen. Zweck der Gesetzes-Novelle ist ein erfolgreicheres Vorgehen besonders gegen Schwarzarbeit, Menschenhandel und Leistungsmissbrauch im Bereich des Kindergeldes zu ermöglichen. Es gibt aber auch gleich Kritik an dem Gesetz, das nicht nur den Zoll, sondern auch 20 weitere Behörden mit weitreichenden neuen Befugnissen ausstattet – Gegner der Reform befürchten einen Generalverdacht gegen alle rechtstreuen Unternehmen sowie Selbstständige und einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte wie grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte.

Zoll

Bildquelle: succo – Pixabay.com

Welche Befugnisse erhält der Zoll neu?

Mit den neuen Eingriffsrechten soll der Zoll eigenverantwortlich zum Beispiel bei dem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit ermitteln können. Bisher galt das nur beim Verdacht auf Schmuggel etc. Jetzt ist besonders die Schwarzarbeit und damit die Hinterziehung von Sozialabgaben im Fokus der Strafverfolgung. Insbesondere kann der Zoll beim Verdacht auf Sozialbetrug auch ohne Initiative und Anordnung der Staatsanwaltschaft eigenmächtig gegen Delikte vorgehen, sofern die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abgibt. Auch darf der Zoll Geschäftsräume auch anlasslos betreten sowie Unterlagen prüfen, ohne dass ein Richter dazu sein Ok mittels Beschluss gegeben hat. Außerdem können alle dort angetroffenen Personen auch ohne konkreten Verdacht geprüft werden. Weiterhin haften Unternehmer als Auftraggeber für ihre Subunternehmer bei deren Verstößen zum Beispiel auf dem Gebiet des Gewerberechtes. Das erweitert die Unternehmerhaftung erheblich. Mit einem Rechtsanwalt in München sollten sich betroffene Unternehmer vorbeugend über ihre neuen weitergehenden Pflichten informieren, um teure Folgen bei Verstößen zu vermeiden.

Haftung für Unternehmer ausgeweitet

Unternehmer müssen sich jetzt praktisch bei jedem Geschäftskontakt genau informieren, ob ihre Geschäftspartner und Subunternehmer auch korrekt arbeiten, um eigene Bestrafung und finanzielle Folgen zu vermeiden. Auf jeden Fall sollte spezieller Rechtsrat eingeholt werden. Auch die Anforderungen an die rechtssichere Dokumentation werden natürlich steigen, weil auch jederzeit mit anlasslosen Kontrollen zu rechnen ist. Auf jeden Fall ist eine umfassende rechtliche Beratung für Unternehmer und Selbstständige zu empfehlen.

JusDirekt eröffnet Filiale in München für die Region und Bayern

Die JusDirekt RA Kanzlei hat mit der Eröffnung der neuen Filiale mitten in der Innenstadt von München ein spezielles Angebot für Unternehmer und Selbstständige der Region geschaffen, so dass diese sich umfassend zur Problematik des Gesetzes informieren können. Die Kanzlei ist auch Experte auf allen Gebieten der arbeitsrechtlichen Compliance-Aufgaben. Die besondere Expertise der Kanzlei JusDirekt liegt dabei auch auf dem Gebiet des Unternehmensrechtes und des Steuerrechtes. Damit ist das Büro der ideale Partner für alle Unternehmen, die von den neuen Befugnissen der Zollverwaltung betroffen sind. Betroffene Unternehmer können unverbindlich bei der Kanzlei eine Beratung vereinbaren. Für eine vertrauensvolle Kontaktaufnahme steht das Münchner Büro jederzeit auch Selbstständigen zur Verfügung.



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