Arbeitssicherheit – worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?

Bayerns Unternehmer tragen eine große Verantwortung. Als Arbeitgeber sind alle Betriebe im Freistaat verpflichtet, ausreichende organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten bei der Ar­beit gewährleistet sind. Zur Prävention gehört die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen ebenso wie der Maschinenschutz sowie der sicherheitsbewusste Umgang mit Gefahrstoffen.

Arbeitsschutz

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Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkennen

Die Arbeitssicherheit gehört zu den wichtigsten im Arbeitsschutzgesetz verankerten Unternehmerpflichten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, die sich aus der Ermittlung und Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen in allen Bereichen eines Unternehmens ergibt. In technischen Betrieben gilt die Betriebssicherheitsverordnung als wichtigstes Gesetz, das die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen regelt. Bei der sogenannten DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine Verordnung der Unfallversicherung, in der die Überprüfung unter Spannung stehender, ortsfester sowie ortsveränderlicher Anlagen und Maschinen geregelt ist. Das Ziel der DGUV V3 besteht darin, zu gewährleisten, dass diese Geräte zuverlässig arbeiten.

Durch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen sollen Unfälle und Verletzungen von Mitarbeitern, die an diesen Maschinen arbeiten, verhindert werden. Eine Überprüfung nach der DGUV 3 findet deshalb innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens statt und schließt die Überprüfung feststehender Anlagen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ein. Zur Kontrolle von Anlagen und Betriebsmitteln werden moderne Messgeräte eingesetzt. Anhand von Funktionsprüfungen können Schäden und Probleme identifiziert werden. Überprüfungen dieser Art zählen zu den Aufgaben von Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Sicherheitsprüfungen, die sicherheitsrelevante Prüfungen von Anlagen und Geräten meist bundesweit durchführen.

Im Rahmen vorsorglicher Checks können Gefährdungspotenziale erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Gefährdungen am Arbeitsplatz ergeben sich insbesondere durch physikalische, biologische und chemische Einwirkungen im Arbeitsbereich sowie durch Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen. Beim Einsatz von Arbeitsmitteln ist auf den Umgang mit Arbeitsstoffen, Maschinen, Anlagen und Geräten zu achten.

Sicherheitsbewussten Umgang mit Arbeitsmitteln gewährleisten

Ein besonderer Risikofaktor ist die unzureichende Qualifikation sowie mangelnde Unterweisung der Beschäftigten. Im Rahmen der betrieblichen Organisation und der Gestaltung von Abläufen kann der Unternehmer diese Aufgaben zumindest teilweise auf die von ihm benannten Führungskräfte übertragen. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt jeder Beauftragte automatisch einen Teil der Verantwortung für das Unternehmen. Dabei ist der Begriff der Führungskraft funktional definiert.

Aufgaben delegieren

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Im Sinne des Arbeitsschutzes gelten Beschäftigte, die gegenüber mindestens einer Person weisungsbefugt sind, als Führungskraft. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die im Betrieb geltenden Vorschriften zielführend und sinnvoll sind und die Maßnahmen von allen Arbeitnehmern eingehalten werden. Gleichzeitig sind auch die Arbeitnehmer verpflichtet, am Arbeitsplatz auf ihre Sicherheit zu achten, indem die Vorgaben zum Arbeitsschutz berücksichtigt werden. Dies dient nicht nur dem Selbstschutz, sondern auch dem Schutz weiterer Personen im Arbeitsumfeld, die durch eine Nichtbeachtung der Vorschriften möglicherweise zu Schaden kommen könnten.

Über die auftretenden Gefahren im Arbeitsbereich müssen alle Beschäftigten durch den Arbeitgeber informiert werden. Neben der Pflicht zur Information besteht auch die Verpflichtung, die Arbeitnehmer zum verantwortungsbewussten Umgang mit Arbeitsmitteln anzuleiten. Diese Pflicht gilt grundsätzlich gegenüber allen im Unternehmen tätigen Arbeitnehmenden inklusive der temporär Beschäftigten. Die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, gehört deshalb zu den anspruchsvollsten Organisations- und Führungsaufgaben im Management eines Unternehmens. Die Planung und Realisierung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen sowie deren Umsetzung und die Überwachung erfordern ein gut strukturiertes Sicherheitskonzept.



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