Arbeitsvertrag in München: Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Vor der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag in München sollten Sie vor allem Probezeit, Überstundenregelung, Urlaubsanspruch, Vertragsstrafen und ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot prüfen. Diese Klauseln entscheiden über Gehalt, Bindung und Ausstiegsmöglichkeiten. Ein neuer Job ist oft mit Vorfreude verbunden, und viele Arbeitnehmer unterschreiben den Papierstapel schnell, um den Start nicht zu gefährden. Genau hier passieren die Fehler, die später vor dem Arbeitsgericht landen.

Gerade in einer Stadt wie München, in der Miete und Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, wirken kleine Vertragsklauseln schnell in vierstelligen Beträgen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann bereits vor der Unterschrift kritische Punkte identifizieren, und das ist meist deutlich günstiger als ein späterer Streit um Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen.

Diese Klauseln entscheiden über Ihren Alltag im Job

Arbeitsvertrag Unterschrift

Mit der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag ist der erste Schritt getan.
© Amnaj Khetsamtip – Shutterstock.com

Arbeitsverträge folgen oft Musterformulierungen, sind aber selten neutral. Sie werden vom Arbeitgeber verfasst und schützen zuerst dessen Interessen. Besonders genau lohnt sich für Sie der Blick auf folgende Punkte:

Arbeitsvertrag Infografik

Infografik

  • Probezeit und Befristung. Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis nach § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Prüfen Sie, ob zusätzlich eine sachgrundlose Befristung vereinbart ist. Das kann Ihre Position deutlich schwächen.
  • Arbeitszeit und Überstunden. Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur in engen Grenzen zulässig. Pauschale Formulierungen ohne klare Bestimmbarkeit des Umfangs sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts häufig unwirksam.
  • Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage, was bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. In vielen Branchen sind darüber hinaus 28 bis 30 Tage verbreitet. Achten Sie darauf, wie mit Resturlaub im Austrittsjahr umgegangen wird.
  • Vertragsstrafen. Vor allem bei Vertragsbruch vor Arbeitsantritt tauchen empfindliche Strafen auf. Diese müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Bruttogehalt stehen.
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Nach § 74 Abs. 2 HGB ist ein solches Verbot in der Regel nur wirksam, wenn eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zugesagt ist. Ein häufig übersehener Punkt.
Arbeitsvertrag

© 2199_de – Shutterstock.com

Was Sie als Münchner Arbeitnehmer besonders im Blick haben sollten

In der bayerischen Landeshauptstadt sind viele Arbeitsverhältnisse von Tarifbindung, Konzernstrukturen oder internationalen Muttergesellschaften geprägt. Das führt zu spezifischen Fragen. Welches Recht gilt, wenn Ihr Vertrag auf Englisch verfasst ist? Ist eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag dynamisch oder statisch? Und wie sind Bonusregelungen formuliert, als freiwillige Leistung oder als einklagbarer Anspruch?

Auch das Thema Homeoffice ist in vielen Arbeitsverträgen fester Bestandteil geworden. Wenn Sie mobil arbeiten, sollten Sie prüfen, ob Widerrufsvorbehalte des Arbeitgebers zu weit gefasst sind. Einseitige Änderungen des Arbeitsortes können nur im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts nach § 106 GewO erfolgen und müssen billigem Ermessen entsprechen.

Prüfen vor der Unterschrift, nicht danach

Ist der Vertrag unterschrieben, gilt er. Änderungen sind später nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, und die ist bei laufendem Arbeitsverhältnis selten. Deshalb empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift. In der Praxis lassen sich viele problematische Klauseln in Nebenabreden anpassen, ohne dass das Verhandlungsklima leidet.

Die Kanzlei Dr. Dietmar Olsen in München begleitet Sie bei genau diesen Fragen. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht und einer hohen Erfolgsquote liegt der Schwerpunkt auf einer persönlichen Betreuung von der Vertragsprüfung über Aufhebungsverträge bis zur Kündigungsschutzklage. Sie profitieren dabei von kurzen Reaktionszeiten und der lokalen Präsenz in München. Auch Betriebsräte finden hier einen Ansprechpartner, etwa für Schulungen rund um arbeitsrechtliche Themen.

Wann sich anwaltliche Beratung besonders lohnt

Nicht jeder Standardvertrag muss geprüft werden. Sinnvoll wird es dann, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie wechseln in eine Führungsposition mit Bonus-, Aktien- oder Zielvereinbarungen.
  • Ihr Vertrag enthält ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
  • Sie sollen einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber schließen.
  • Ihr Arbeitsvertrag ist auf Englisch verfasst oder verweist auf ausländisches Recht.
  • Sie sind unsicher, ob Ihr Gehaltspaket marktüblich ist.

Wenn Sie in München einen neuen Vertrag auf dem Tisch haben, sollten Sie sich bewusst Zeit für eine sachliche Prüfung nehmen. Eine Stunde Beratung vor der Unterschrift verhindert häufig einen mehrmonatigen Streit nach der Kündigung und schafft von Anfang an Klarheit über Ihre Rechte im Job.

Kommentar hinterlassen