Autopanne: Welche Pannenhilfe sollte man im Auto aufbewahren?

Es gibt drei Sicherheitsgegenstände, die laut StVO in jedem Kraftfahrzeug sein müssen: Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, gibt es auch bei diesen Pflicht-Pannenhilfen einiges zu beachten. Abgesehen davon sollten vorausschauende Autofahrer*innen noch ein paar Sicherheitsausrüstungen mehr im Fahrzeug mitführen, um sich selbst und anderen jederzeit helfen zu können.

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Bildquelle: pkwteile.de

Was muss nach StVO im Fahrzeug sein?

Verbandskästen hat jede*r schon einmal gesehen, doch was ist da drin? Dazu gibt es verschiedene Ausführungen, für Autos muss er nach der DIN 13164 bestückt sein. Etliche Produkte unterliegen einem Verfallsdatum, das üblicherweise auch außen auf dem Erste-Hilfe-Kasten aufgedruckt ist.

Wurde der Verbandskasten geöffnet, kommt zunächst ein Inhaltsverzeichnis zum Vorschein. Alles, was entnommen wird, ist „zügig“ wieder aufzufüllen. Als kleiner Tipp: Ist etwas zumindest teilweise mit Papier eingepackt ist, gilt es als steril – hier ist auf das Ablaufdatum zu achten.

Das Warndreieck für den Fall einer Panne

Bei der Beschaffenheit der Warndreiecke bleibt die Gesetzgebung undeutlich. Es muss aus drei roten, reflektierenden Balken bestehen und einen sicheren Stand haben. Optisch sinnvoll ist sicher auch die Variante, bei der eine weiße Folie mit einem schwarzen Ausrufezeichen zwischen die Balken gespannt werden kann.

Das Warndreieck wird innerorts 50 Meter hinter dem Pannenfahrzeug aufgestellt, außerorts 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter. Dabei sollte eine geeignete Position vor der sturen Entfernungsangabe Priorität haben. Lieber wird das Dreieck nur 80 Meter entfernt aufgestellt, dafür jedoch sichtbar. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist zusätzlich eine Warnleuchte mitzuführen.

Die reflektierende Warnweste

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Um die Warnweste ranken sich viele Mythen, beispielsweise welche Farbe sie haben muss? Für den Tag-Gebrauch ist eine grelle Farbe wie gelb oder orange sinnvoll – Vorschrift ist es jedoch nicht. Eine zugelassene Warnweste nach DIN 20471 muss zwei reflektierende Streifen im Bauch-Lenden-Bereich haben – und wenn sie in Camouflage ist.

Apropos Warnweste: Sie dient dem eigenen Schutz und sollte als Erstes angelegt werden, bevor man das Fahrzeug verlässt. Die Warnweste liegt demnach nicht im Kofferraum, sondern griffbereit im Fahrgastraum.

Nützliche Pannenhilfen wie Notfallhammer und Feuerlöscher

Wollen wir hoffen, dass das niemand erleben muss, aber manchmal versagt nach einem Unfall die Technik oder die Türen sind derart verbogen, dass sie sich nicht öffnen lassen. Mit einem Notfallhammer lässt sich die Seiten bzw. Windschutzscheibe gefahrlos öffnen und die Verunfallten können sich in Sicherheit bringen. Ein Gurtmesser am Armaturenbrett ist selbstredend gleichermaßen eine sinnvolle Anschaffung.

Wer mit Feuerlöschern umgehen kann, sollte sich einen 2 kg ABC-Pulverlöscher für das Auto zulegen. Etliche Entstehungsbrände konnten bereits von Laien erfolgreich bekämpft werden, im Zweifelsfall jedoch gilt immer: Eigenschutz vor Brandbekämpfung.

Für den Fall der Fälle ist eine Taschenlampe und zusammen mit dem Radkreuz sowie Wagenheber ein Reifenluftdruckgerät nebst Reifendichtspray zu empfehlen. Falls es ein bisschen länger dauert, bis Hilfe kommt, kann auch eine Decke wertvolle Dienste leisten. Irgendwann ist der Tank leer und ohne Sprit gibt es keine Heizung.

Sollte noch ein bisschen Stauraum im Kofferraum frei sein, sind das Starterkabel und Abschleppseil bzw. die Abschleppstange und Arbeitshandschuhe mit Sicherheit sinnstiftende Inventare, die auch abseits der Pannenhilfe des Öfteren Verwendung finden könnten.



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