Treppenlift: Der Schlüssel zu uneingeschränkter Bewegungsfreiheit

Der Verlust der Mobilität oder die Notwendigkeit von Pflege im Alltag aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen kann für Menschen sehr belastend sein. Die Tatsache, dass man nicht mehr in der Lage ist, sich schmerzfrei und unabhängig wie gewohnt zu bewegen, hat tiefgreifende Auswirkungen.

Treppenlift

Treppenlifte bieten eine Unterstützung im Alltag.
(© Daisy Daisy – stock.adobe.com)

Die Folgen von begrenzter Bewegungsfreiheit machen sich nicht nur körperlich bemerkbar, sondern haben auch Auswirkungen auf die Psyche. Die Folgen: Menschen ziehen sich aus dem sozialen Leben zurück und erfahren dadurch negative psychische Effekte.

Angesichts dessen ist es notwendig, sicherzustellen, dass Personen mit begrenzter Beweglichkeit mithilfe geeigneter Hilfsmittel so selbstständig wie möglich bleiben können. Zum Glück gibt es eine Vielzahl an Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollatoren und Rollstühle. Für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit stellen auch Treppen in den eigenen vier Wänden oft unüberwindbare Hindernisse dar.

Dank Treppenlift mehr Lebensqualität trotz eingeschränkter Mobilität

Treppenfahrstühle können eine immense Unterstützung bieten. Für Menschen jeden Alters kann es zur Katastrophe werden, ihr geliebtes Zuhause aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität verlassen zu müssen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Treppen zu steigen. Ein Treppenlift ermöglicht es Menschen mit starken Gehbehinderungen sicher und bequem in die gewünschte Etage zu gelangen. Mithilfe der Liftsysteme kann man diese Schwierigkeit meistern und wieder ein Gefühl der Freiheit in seinem Heim erlangen. Bei https://handicare-treppenlifte.de/ können Betroffene passende Treppenliftsysteme für nahezu jede Anforderung entdecken – sei es für Außentreppen oder enge, kurvige Treppenhäuser.

Der Treppenlift ist ein System, das dazu dient, bewegungseingeschränkte Personen zwischen verschiedenen Stockwerken hin- und herzubringen. Mittels Fahrschienen wird der Treppenlift nach oben oder unten entlang des Verlaufs der Treppe befördert.

Treppenaufzüge sind für verschiedene Zielgruppen geeignet

Im Allgemeinen sind Treppenfahrstühle eine gute Lösung für Menschen, wenn es im eigenen Zuhause Treppen gibt und Bewohner aufgrund von Bewegungseinschränkungen, Sturzgefahr oder einer Rollstuhlbenutzung eingeschränkt sind. Es ist auch möglich, dass Mieter ihre Vermieter um Zustimmung zu einem barrierefreien Zugang bitten können. Dennoch müssen sowohl Hauseigentümer als auch Vermieter dem Umbau zustimmen.

Eingeschränkte Mobilität: Diese Aspekte sollte man beachten

Es ist schon eine Herausforderung, sich selbst zu motivieren, insbesondere wenn man gesundheitliche Einschränkungen hat. Diese Schwierigkeiten können es noch komplizierter machen. Niemand möchte über Türschwellen stolpern oder auf lose Teppichenden treten – auch wenn ein Sturz nicht immer schwere Verletzungen zur Folge hat.

Die seelischen Auswirkungen der Angst vor erneuten Stürzen wiegen oft schwerer und führen dazu, dass Bewegung mit flatterndem Herzen vermieden wird. Deshalb ist es von großer Bedeutung, ein barrierefreies Umfeld zu schaffen. Es sollte auch gewährleistet sein, dass Schalter gut erreichbar sind oder durch Fernbedienungen und Bewegungsmelder ersetzt werden. Sogar die Investition in einen Hausnotruf bietet sich etwa bei älteren Menschen mit eingeschränkter Mobilität an.

Das sollte man wissen

Es gibt diverse Hilfsmittel, die älteren Menschen mit geringfügigen körperlichen Einschränkungen dabei helfen können, den Alltag zu bewältigen. Einige davon werden von Krankenkassen nicht bezuschusst. Ein treffendes Beispiel ist der Treppenlift. Wenn Senioren oder andere Personen mit eingeschränkter Mobilität weiterhin in ihren eigenen Häusern leben möchten und das Haus nicht so gestaltet werden kann, dass sämtliche Tätigkeiten im Erdgeschoss stattfinden können, stellt ein Treppenaufzug eine ideale Lösung dar. Obwohl dieser keine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse erhält, gewährt die Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad-1 bis zu 4.000 € pro Person zur Verbesserung der Wohnumgebung.



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