Bildungsförderungen im Überblick

Wer in seinem Beruf nicht auf der Stelle treten möchte und durch Fort- oder Weiterbildungen seine Fähigkeiten stets auf dem neuesten Stand halten will, wird eines der möglichen Bildungsförderungen in Anspruch nehmen. Da solche Förderprogramme jedoch kostenintensiv sind, ist auch die Frage der Finanzierung oder eine mögliche steuerliche Begünstigung von Interesse.

Berufliche Qualifizierung

Berufliche Qualifizierung wird immer wichtiger.
(© Ground Picture – Shutterstock.com)

Das Qualifizierungschancengesetzt bildet die Basis, der Bildungsgutschein oder Vermittlungsgutschein sind nur ein Teil der bundesweiten Fördermöglichkeiten. Diese sind je nach Bundesland verschieden, es gibt in jedem Bundesland eine zentrale Anlaufstelle, über die man sich genau informieren kann, welche Bildungsförderungen in welchem Bundesland möglich sind. Das Aufstiegs-BAföG war einmal das ehemalige Meister-BAföG und ist immer noch sehr beliebt für alle, die sich beruflich zum Meister weiterbilden möchten, eine Weiterbildung, die in der Regel nicht vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Förderung und Weiterbildung sind wichtig

Der Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor der Grund, warum Arbeitnehmer bei ihrer täglichen Arbeit stets auf dem Laufenden bleiben wollen. Es gibt immer wieder Neuerung im Bereich der Arbeitsmittel, die Vorschriften ändern sich und erfordern ebenfalls eine Auffrischung. Häufig werden Bildungsförderungsangebote auch genutzt, weil man sich beruflich umorientieren möchte. Aus unterschiedlichen Gründen kann die Weiterbildung an erster Stelle stehen und sie bedeutet immer ein Mithalten in der Arbeitswelt und keinen Abstieg durch einen veralteten Kenntnisstand.

Welche Bildungsförderungen gibt es?

Bei den Bildungsförderungen werden Förderangebote durch den Bund oder die Länder gemacht. Die Förderungen durch den Bund unterteilen sich in das Qualifizierungschancengesetz, das Weiterbildungsstipendium oder das Aufstiegsstipendium. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine Förderung von 100 % der Kosten für die Weiterbildung. Förderfähig sind solche, die man für die Anpassung an den Arbeitsmarkt benötigt. Niedrig qualifizierte Beschäftigte ohne einen Berufsabschluss oder Arbeitnehmer: innen, die schon länger nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten, haben hier die Chance. Das gleiche gilt aber auch für Arbeitgeber, die eine Weiterbildung ermöglichen wollen und dabei finanzielle Unterstützung erhoffen.

Wer sich im Laufe seines Arbeitslebens dazu entschließt, sich erstmals für ein akademisches Hochschulstudium einzutragen, kann sich über das Aufstiegsstipendium finanziell unterstützen lassen. Die dazu nötigen Voraussetzungen und der Ablauf können genau bei den Informationsstellen eingesehen werden. Für das Weiterbildungsstipendium, dass vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt wird, gibt Menschen bis zum Alter von 25 Jahren Unterstützung für eine weitere berufliche Qualifizierung nach der Berufsausbildung. Durch das Stipendium werden vorrangig berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen unterstützt. Das gilt übrigens ebenso für Arbeitssuchende oder Selbstständige. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Bewerber: innen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung für das Stipendium eine wöchentliche Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden haben oder arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Bei der Bewilligung erhalten die Bewerber: innen ein auf drei Jahre verteiltes Stipendium und können neben den Kursgebühren Zuschüsse für Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und Unterkunft erhalten.

Die Förderungsmöglichkeiten durch die Länder

Die jeweiligen Bundesländer vergeben Bildungsschecks, wie sie in NRW heißen oder Förderschecks, wie sie in den übrigen Bundesländern genannt werden. Durch den Bildungsscheck bekommen die Beschäftigten kleiner bis mittelständischer Unternehmen oder die Unternehmen einen Zuschuss von max. 500 €. Damit können die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Dazu zählen beispielsweise Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde- oder Befähigungsnachweise, zum Nachholen von Berufsabschlüssen, Vorbereitungskurse für Externen Prüfungen oder für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf. Auf jeden Fall muss die Weiterbildung in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, um den Bildungsscheck zu erhalten. Dazu zählen keine Gesundheitspräventionen, Unterhaltung, sportliche oder künstlerische Betätigungen oder private Haushaltsführung. Die Fördermöglichkeiten der jeweiligen Bundesländer liegen im Ermessen der einzelnen Bundesländer und sind damit länderspezifisch.

Wer zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung Bildungsurlaub beantragen möchte, bekommt die Freistellung von seiner Arbeitsstelle bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Diesen Anspruch kann man in den meisten Bundesländern geltend machen. Beispielsweise gelten in NRW 5 Tage pro Jahr, in anderen Bundesländern ist die Zahl der Urlaubstage zu erfragen bzw. ob ein solcher Bildungsurlaub überhaupt gewährt wird.

Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Begünstigungen

Ein Bildungskredit ist eine Möglichkeit, über einen individuelle anpassbaren Kredit finanzielle Unterstützung zu bekommen, wenn eine Bildungsförderung in Anspruch genommen werden möchte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt unabhängig vom eigenen Vermögen und Einkommen an volljährige Schüler: innen oder Studierende bis zu einem Alter von 36 Jahren Kredite zwischen 1.000 € und bis zu 7.200 €. Daran sind bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Jobcenter

Eine finanzielle Förderung kann auch durch das Jobcenter erfolgen.
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Weiterbildungskredite werden von vielen Geldinstituten angeboten, darunter auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie bietet einen zinsgünstigen Studienkredit an, der auch dafür genutzt werden kann, sich an weiterbildenden Schulen einzuschreiben. Für diesen Kredit sind keine Sicherheiten notwendig, die Rückzahlung kann flexibel erfolgen, die Auszahlung erfolgt ebenso flexibel in monatlichen Beträgen von bis zu 650 €. Über diesen KfW-Weiterbildungskredit können die Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach bestritten werden. Das berufsbegleitende Studium kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Das gilt auch für ein Fernstudium, ein Auslandssemester kann ebenfalls darunter fallen, sofern die Person in Deutschland immatrikuliert ist. Eine Ausnahme ist der Studiengang an Berufsakademien oder vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.

Die steuerlichen Hilfen

Die Kosten für eine Weiterbildung, die im direkten Bezug zur derzeitigen oder künftig angestrebten Berufstätigkeit stehen, können auch steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch die Reisekosten, die Übernachtungskosten, eine Verpflegungspauschale und auch finanzielle Aufwendungen für Arbeitsmittel. Sollte die Weiterbildung über einen Kredit finanziert werden, können die Kreditzinsen und die Gebühren steuerlich abgesetzt werden.

Um die steuerliche Begünstigung angerechnet zu bekommen, muss dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, dass die Weiterbildung für die berufliche Zukunft bereichernd und qualifizierend ist. Auch Selbstständige können die Weiterbildungskosten zu einem großen Teil als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Dafür wird bei der Steuererklärung die Anlage EÜR verwendet. Wer sich nicht im Berufsleben befindet, sondern arbeitssuchend ist oder sich in Elternzeit befindet, kann die Bildungskosten dennoch als Werbungskosten anrechnen. Da aber pauschal ein bestimmter Betrag vom Finanzamt anerkannt wird, gibt es eine allgemeine Obergrenze, die derzeit 1.000 € beträgt.

Die steuerlichen Begünstigungen sind vor allem dann interessant, wenn es sich bei der Bildungsmaßnahme nicht um eine staatliche, sondern um eine von einem privaten Anbieter angebotene Weiterbildungsmaßnahme handelt. Wer dann nicht von einem Bildungszuschuss profitieren kann, hat die Möglichkeit, über die steuerliche Begünstigung Erleichterung zu bekommen. Auf jeden Fall gilt es, vor dem Einschreiben oder dem Abschluss eines Vertrages die speziellen Fördermöglichkeiten herauszufinden.

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