Verwirrung in Bayern – ist CBD legal oder nicht?

Nachdem Ende letzten Jahres einige Razzien in Hanfläden in und um München zu Beschlagnahmungen von CBD-Produkten geführt hatten, herrscht bei einigen Bürgern große Verwirrung. Laut Gesetzgebung sind sowohl der Verkauf als auch der Konsum von CBD-Produkten mit weniger als 0,2% THC-Gehalt völlig legal. Die bayerische Exekutive sah das anders:

Der Verkauf solle zwar erlaubt sein, jedoch nicht an Privatpersonen – so die Rechtfertigung für die Beschlagnahmung der Einzelhandelswaren. Doch wie sieht es mit der Gesetzgebung rund um das gut verträgliche Cannabinoid eigentlich wirklich aus?

Hanf in Bayern

Bildquelle: Creativan – Shutterstock.com

Unterschied zwischen CBD und THC

Als Hans Söllner „Mei Vodda (hod an Marihuana-Baam)“ komponiert hat, meinte er damit ziemlich sicher eine THC-haltige Cannabispflanzen. Cannabis mit THC fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Das liegt daran, dass der Wirkstoff THC psychoaktiv ist und daher Rauschzustände auslösen kann. Eine Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit sowie bewusstseinserweiternde Erfahrungen führen dazu, dass Marihuana in Deutschland nur zu medizinischen Zwecken verwendet werden darf.

In solch einem Fall muss ein Arzt das medizinische Cannabis verschreiben. Meist findet es Anwendung als Begleittherapie bei Krebsleiden sowie bei neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Parkinson oder Tourette.

Anders als THC ist CBD nicht psychoaktiv. Es verändert die Wahrnehmung nach der Einnahme also nicht. Diese Tatsache führte dazu, dass der Europäische Gerichtshof CBD Öle wie über www.cbdsfinest.de/CBD-oel ganz eindeutig als legal einstufte. Auch in Deutschland unterliegt CBD nicht dem Betäubungsmittelgesetz – zumindest nicht, sofern der Restgehalt des Produktes den Schwellenwert von 0,2% THC nicht überschreitet.

Diskussion um Schwellenwert

Der THC-Schwellenwert für CBD-Produkte sorgt auf zweierlei Arten für Missverständnisse. Einerseits liegt das daran, dass der Schwellenwert nicht in allen europäischen Ländern identisch ist. Deutschland hat sich auf 0,2% festgelegt, in Österreich wird der Grenzwert mit <0,3% angegeben. In Frankreich wird die bisherige 0%-Regelung angestoßen durch ein EuGH-Urteil aktuell gekippt.

Andererseits liegt die Unsicherheit bezüglich der Legalität von CBD Ölen und anderen Produkten aber auch der Formulierung des Gesetzestextes. Laut Bundesagentur für Arzneimittel und Medizinprodukte ist es so, dass CBD frei verkäuflich ist, sofern „aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) oder ihr Gehalt an THC 0,2% nicht übersteigt“. Diese Formulierung wird verwendet, um die Legalität von CBD Produkten zu untermauern.

Die Münchner Beamten, die letztes Jahr einige Cannabis-Läden durchsuchten, in denen CBD-Produkte verkauft wurden, konzentrierten sich aber auch eine andere Stelle im Gesetzestext. Weiter heißt es nämlich, „(…) und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

Wer ist im Recht, wer im Unrecht?

Tatsächlich haben in dieser Diskussion beide Seiten Recht. Wie das sein kann, erklären wir jetzt: Liest man den Gesetzestext der Bundesagentur zu Ende, stellt man fest, dass der freie Verkauf für EU-Sorten oder Produkte mit weniger als 0,2% THC-Gehalt sehr wohl auch zu privaten Zwecken erlaubt ist – und zwar unter folgender Voraussetzung:

Der Nutzhanf muss verarbeitet sein. Der Einzelhandel darf also kein unverarbeitetes Pflanzenmaterial an den Endverbraucher abgeben – damit beispielsweise keine CBD Blüten, selbst wenn der THC-Gehalt rechtlich legal wäre. Produkte wie CBD Öl und CBD Salben fallen also nicht in diese Regelung.

Weshalb die vielen Einschränkungen?

Bei Cannabis handelt es sich um ein sehr sensibles Thema. Der Gesetzgeber möchte unter allen Umständen den Missbrauch von Cannabisprodukten zu Rauschzwecken verhindern. Das Bundesamt für Risikobewertung hat den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Gesetzestextes beraten. Laut ihm sei das Risiko einer Zweckentfremdung von unverarbeitetem Pflanzenmaterial zu Rauschzwecken nicht unmöglich. Handle es sich, um weiterverarbeitete Produkte, sei solch ein Missbrauch also nahezu auszuschließen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Immer mehr Bayern nutzen regelmäßig CBD Produkte – sei es in Form einer Salbe oder auch in Form von CBD Hanföl oder CBD Kapseln. Dem Cannabinoid werden nämlich zahlreiche positive Auswirkungen auf Geist und Gesundheit nachgesagt.

Wer auf die CBD Wirkung schwört, muss also zum Glück nicht auf Öl oder Vape-Liquid verzichten. Es empfiehlt sich jedoch, beim Kauf darauf zu achten, dass es sich nicht um frisches oder getrocknetes Blütenmaterial, sondern um fertige CBD Produkte handelt. Ist das der Fall, hat man keinerlei rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Analysezertifikate des Herstellers sind immer ein gutes Zeichen.



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